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Menschenrechte in der Wissenschaft

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz und ihre Delegierte für Menschenrechte setzen sich ein für die Rechte und Freiheiten von Forschenden, thematisieren aber auch Aspekte ihrer Verantwortung. Die Delegierte ist Martina Caroni, Rechtsprofessorin an der Universität Luzern.

Eine vielschichtige Beziehung

Das Engagement der Akademien an der Schnittstelle zwischen Menschenrechten und Wissenschaften war Thema einer Podiumsdiskussion im Juni 2020 mit der Delegierten für Menschenrechte, Martina Caroni, ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Monika Plozza sowie Roger Pfister, Leiter Internationale Zusammenarbeit der Schweizer Akademien und Vorsitzender der Schweizer Sektion von Scholars at Risk. Auf einzelne Tätigkeitsbereiche wird nachfolgend eingegangen.

Schutz der Menschenrechte von Forschenden

Die Akademien ergreifen Massnahmen zugunsten von Forschenden, die infolge ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit willkürlich inhaftiert sind oder deren Menschenrechte verletzt werden. Geeignete Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Akteuren wie dem International Human Rights Network of Academies and Scholarly Societies. In diesem Kontext unterstützen die Akademien die Schweizer Sektion von Scholars at Risk. Dieses globale Netzwerk mit über 650 Mitgliedsorganisationen, vorab Hochschulen, organisiert für verfolgte Forschende Gastplätze. Über dieses Engagement berichtete Radio SRF im Februar 2022.

Wahrung der Wissenschaftsfreiheit

Akademische Freiheit steht für freie wissenschaftliche Tätigkeit und ungehinderten Austausch wissenschaftlicher Ideen. Trotz Gewährleistung in vielen nationalen und internationalen Rechtsdokumenten, wird auf verschiedenen Ebenen zusehends in die akademische Freiheit eingegriffen. Ernsthaft besorgt ob dieser Tendenz thematisierte eine von den Akademien 2017 veranstaltete internationale Konferenz die Konsequenzen auf individueller und institutioneller Ebene sowie mögliche Gegensteuer.  Programm,  Präsentationen (David Bohmert,  Ayse DayiTerence KarranLeiv K. SydnesFred Zaumseil), Medienberichte (Radio SRF2Forschungsmagazin «Horizonte»).

Recht auf wissenschaftliche Erkenntnis

Forschende haben ein Recht auf Menschenrechte – aber Menschen haben auch ein Recht auf wissenschaftliche Erkenntnisse und deren Anwendungen. Die Akademien führten 2015 eine internationale Konferenz zu diesem «human right to science» am Beispiel von Saatgutforschung und -politik durch. ProgrammKeynote (Farida Shaheed, UN-Sonderberichterstatterin zu kulturellen Rechten), Abstracts der Präsentationen;  Medienberichte (Radio SRF2Schweizer Forschungsmagazin «Horizonte»). Weitere Informationen: Präsentation «The right to science» von Martina Caroni (Delegierte für Menschenrechte, 2017-24), Universität Zürich, 23.10.2018 (PDF); «Human Rights and Science», Sondernummer des «European Journal of Human Rights» (4/2015), hrsg. durch Samantha Besson, Delegierte für Menschenrechte, 2013-16).

Verantwortung in internationaler Forschung

International tätige Forschende können mit schwierigen ethischen oder juristischen Fragen konfrontiert werden – etwa bei der Arbeit in Ländern mit korrupten politischen Strukturen, bei der Mitarbeit an aus zweifelhaften Ressourcen finanzierten Projekten oder bei der Zusammenarbeit mit Forschenden in mit internationalen Sanktionen belegten Ländern. Ein von den Akademien 2016 abgehaltener Workshop thematisierte die Verantwortung von Forschenden in solchen oder ähnlichen Kontexten anhand konkreter Fallstudien.  Programm, Präsentationen (Jean-Luc BarrasBarbara BeckerVéronique PlanchampJakob ZinsstagHeinzpeter Znoj), Medienberichte (Radio SRF2).

Dr. Roger Pfister

Leiter Internationale Zusammenarbeit
Akademien der Wissenschaften Schweiz
Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
Postfach
3001 Bern

IHRN
International Human Rights Network of Academies & Scholarly Societies
SAR Switzerland
Scholars at Risk: Schweizer Sektion